Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 5.11.2026
§ 1 — Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Vermittlungsdienstes InCamp, betrieben von Leberik May (Freizelten Europa), in Bezug auf den Camping Municipal La Mouette in Roschbach.
§ 2 — Leistung von InCamp
InCamp leitet Ihre Anfrage an die zuständige Stelle der Gemeinde Roschbach weiter. Wir schließen keinen Beherbergungsvertrag, vermieten nichts, und erzielen keinerlei Einnahmen. Die Buchung kommt ausschließlich zwischen Ihnen und der Gemeinde zustande.
§ 3 — Anfrage und Bestätigung
Mit Absenden des Formulars erteilen Sie uns den Auftrag, Ihre Anfrage weiterzuleiten. Die Bestätigung oder Ablehnung erfolgt durch die Gemeinde, in der Regel innerhalb von 48 Stunden. InCamp gibt keine Garantie auf Verfügbarkeit, Preis oder Zusage.
§ 4 — Konto und Datenschutz
Für die Statusverfolgung wird ein Konto (E-Mail oder Google) benötigt. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage gespeichert und an die Gemeinde Roschbach weitergegeben. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken.
§ 5 — Preise und Zahlung
Im Formular angezeigte Preise sind Schätzwerte. Der endgültige Betrag wird durch die Gemeinde festgesetzt. Eine Zahlung über InCamp findet nicht statt — Sie zahlen direkt an die Gemeinde nach deren Vorgaben.
§ 6 — Stornierung
Sie können Ihre Anfrage jederzeit über Ihre persönliche Reservierungsseite stornieren, solange noch kein Check-out erfolgt ist. Stornierungskonditionen der Gemeinde können zusätzlich gelten.
§ 7 — Sperrungen durch die Gemeinde
Die Gemeinde kann jeden Standort (am Bach oder am Sportplatz) jederzeit aus betrieblichen Gründen sperren (z. B. Hochwasser, Pflege, Sportveranstaltung). Während einer Sperrung sind Buchungen für den betroffenen Standort nicht möglich.
§ 8 — Pflichten des Gastes
Es gelten die Hausregeln des Camping Municipal La Mouette: nur Zelte, keine Wohnmobile / Wohnwagen, kein offenes Feuer, Nachtruhe ab 22 Uhr, Müll ist mitzunehmen, keine Sanitäranlagen vor Ort.
§ 9 — Haftung
InCamp haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für den Aufenthalt selbst sowie für Sach- und Personenschäden auf dem Gelände ist ausschließlich die Gemeinde Roschbach verantwortlich.
§ 10 — Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
